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AGBs
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

von Kris Borreck
 
Meine Kunden verpflichten sich, die nachstehenden AGB mit Sorgfalt zu lesen und entsprechend der Bedeutung zur Kenntnis zu nehmen. 
 
1. GELTUNGSBEREICH
 
Die hier aufgeführten AGB gelten zwischen mir, Kris Borreck und dem Kunden als vereinbart, sofern ihnen nicht sofort nach Durchsicht widersprochen wird.  Die hier betitelten Fotos/Fotodateien sind die von mir hergestellten Produkte. 
 
2. VERTRAGSPARTNER
 
Der Kaufvertrag eines gebuchten Fotoshootings kommt zustande mit  

Kris Borreck

Kölner Straße 14.
50226 Frechen
 
3. URHEBERRECHT

  1. Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt immer beim Fotografen.

  2. Die vom Fotografen hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen.

  5. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

  6. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch)  ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

  7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten(unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

  8. Des Weiteren ist eine Weiterbearbeitung jeglicher Art (Beschnitt/Filter/Sonstiges) der digitalen Daten seitens des Kunden oder Dritter strengstens untersagt. Auch hier ist der Fotograf zu Schadensersatz berechtigt.

  9. Der Kunde erhält einen „Print-Release“, der den Punkt Urheberrecht schriftlich festhält.
     

4. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Für das Produkt (Shooting und anschließende Bearbeitung) fällt für den Auftragsgeber ein Honorar an  je nach gebuchtem Paket oder als Stundensatz/ Tagessatz an. Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.

  2. Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.

  3. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig. Das ist eine Reservierungsgebühr. Diese wird mit dem Endbetrag verrechnet, sofern der Termin ohne Komplikationen wahrgenommen wird (weiteres unter Punkt 10: Leistungsstörung und Ausfallhonorar).

  4. Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

  5. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder, Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen.

  6. Weitere Kosten fallen nach Bezahlung und Erhalt der digitalisierten Fotos an, wenn der Kunde weitere Bilddateien und/oder andere Bearbeitungswünsche äußert, die vor der ersten Bearbeitung der Fotos nicht abgesprochen waren.  

  7. Reklamationen über den von Kris Borreck festgelegten und künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Bildkomposition, Wahl der Location und Bearbeitung der Endfotos.

  8. Für technische Ausfälle seines optimal gepflegten Equipments kann der Fotograf nicht haftbar gemacht werden. 

 
5. HAFTUNG

  1. Foto- und Bilddateien werden von dem Fotografen sorgfältig und durch regelmäßige Sicherung verwahrt.

  2. Nach Ablauf von einem Jahr nach der Erfüllung des Auftrags obliegt es dem Fotografen die Dateien weiterhin aufzubewahren.  

  3. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

 

6. LEISTUNGEN

  1. Nach Erhalt der Fotodateien sind innerhalb von einer Woche (sieben Tagen) Beanstandungen an Kris Borreck zu melden, ansonsten gilt der Auftrag als angenommen und erledigt.

  2. Die Datenübermittlung erfolgt in der Regel nach maximal 4 Wochen, sofern keine Krankheit, Naturgewalt oder sonstige unvorhersehbaren Vorkommnisse die Weiterverarbeitung behindern (größere Aufträge, wie z.B. Hochzeiten fallen nicht in diesen Zeitraum.
    Hier gilt der vertraglich geregelte Zeitraum.

  3. Bei Zwischenfällen oder Verspätungen informiert der Fotograf den Kunden darüber und bittet um Verständnis. 


7. DATENSCHUTZ

  1. Der Fotograf speichert alle erforderlichen Daten, die den Kunden betreffen wie Name, Adresse und Auftragsdaten.
    Er verpflichtet sich, alle Daten, die den Auftrag betreffen vertraulich zu behandeln.

  2. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte ist ausgeschlossen

8. NUTZUNG DER FOTOS

  1. Die Kunden sind bei Auftragserteilung damit einverstanden, dass der Fotograf die Fotos aus dem Auftrag zu Werbezwecke benutzen darf.
    Hierbei sind sowohl Flyer, Prospekte und ähnliche Printmedien, die zur Veranschaulichung seiner Arbeit dienen, mit eingeschlossen, wie auch die Veröffentlichung in Webgalerien (z.B. Website des Fotograf, Social Media).

  2. Die Nutzung der Fotodateien seitens des Kunden ist bereits bei Punkt 3 „Urheberrecht“ beschrieben und einzuhalten.
    Sollte der Kunde einer Veröffentlichung nicht zustimmen, fällt ein pauschaler Aufpreis von 150€ an.  

9. BILDBEARBEITUNG

  1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

  2. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

  3. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Licht­bilder des Fotografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 
10. LEISTUNGSSTÖRUNG UND AUSFALLHONORAR

  1. Ein vereinbarter Termin zwischen dem Kunden und des Fotografen ist in jedem Fall wahrzunehmen.
    Sollte Kris Borreck auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen Ersatztermin und der Kunde verzichtet auf Schadensersatz gegenüber dem Fotografen.
    In diesem Fall wird die Reservierungsgebühr erstattet, sofern kein neuer Termin gefunden werden kann. 

  2. Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit Kris Borreck besprochen werden.

  3. Bei Stornierung des Auftrages , steht dem Fotografen ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno ab dem 15. Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 35%; Storno 14 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 2 Tagen vor dem Termin 75 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde.

 
 
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
 
Sollte eine Regelung dieser AGB fehlerhaft oder rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtskraft der weiteren Punkte der AGB. An Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtswirksame Bestimmung ein, die der ursprünglichen am nächsten kommt. Gleiches gilt auch im Falle einer Reglungslücke. 
 
 
Frechen, Oktober 2023 gez. Kris Borreck 

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