AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Kris Borreck
Meine Kunden verpflichten sich, die nachstehenden AGB mit Sorgfalt zu lesen und entsprechend der Bedeutung zur Kenntnis zu nehmen.
1. GELTUNGSBEREICH
Die hier aufgeführten AGB gelten zwischen mir, Kris Borreck und dem Kunden als vereinbart, sofern ihnen nicht sofort nach Durchsicht widersprochen wird. Die hier betitelten Fotos/Fotodateien sind die von mir hergestellten Produkte.
2. VERTRAGSPARTNER
Der Kaufvertrag eines gebuchten Fotoshootings kommt zustande mit
Kris Borreck
Kölner Straße 14.
50226 Frechen
3. URHEBERRECHT
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Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
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Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
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Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
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Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
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Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
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Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
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Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten(unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
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Des Weiteren ist eine Weiterbearbeitung jeglicher Art (Beschnitt/Filter/Sonstiges) der digitalen Daten seitens des Kunden oder Dritter strengstens untersagt. Auch hier ist der Fotograf zu Schadensersatz berechtigt.
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Der Kunde erhält einen „Print-Release“, der den Punkt Urheberrecht schriftlich festhält.
4. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
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Für das Produkt (Shooting und anschließende Bearbeitung) fällt für den Auftragsgeber ein Honorar an je nach gebuchtem Paket oder als Stundensatz/ Tagessatz an. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
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Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
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Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig. Das ist eine Reservierungsgebühr. Diese wird mit dem Endbetrag verrechnet, sofern der Termin ohne Komplikationen wahrgenommen wird (weiteres unter Punkt 10: Leistungsstörung und Ausfallhonorar).
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Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder, Eigentum und in den Händen des Fotografen.
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Weitere Kosten fallen nach Bezahlung und Erhalt der digitalisierten Fotos an, wenn der Kunde weitere Bilddateien und/oder andere Bearbeitungswünsche äußert, die vor der ersten Bearbeitung der Fotos nicht abgesprochen waren.
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Reklamationen über den von Kris Borreck festgelegten und künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Bildkomposition, Wahl der Location und Bearbeitung der Endfotos.
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Für technische Ausfälle seines optimal gepflegten Equipments kann der Fotograf nicht haftbar gemacht werden.
5. HAFTUNG
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Foto- und Bilddateien werden von dem Fotografen sorgfältig und durch regelmäßige Sicherung verwahrt.
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Nach Ablauf von einem Jahr nach der Erfüllung des Auftrags obliegt es dem Fotografen die Dateien weiterhin aufzubewahren.
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Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. LEISTUNGEN
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Nach Erhalt der Fotodateien sind innerhalb von einer Woche (sieben Tagen) Beanstandungen an Kris Borreck zu melden, ansonsten gilt der Auftrag als angenommen und erledigt.
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Die Datenübermittlung erfolgt in der Regel nach maximal 4 Wochen, sofern keine Krankheit, Naturgewalt oder sonstige unvorhersehbaren Vorkommnisse die Weiterverarbeitung behindern (größere Aufträge, wie z.B. Hochzeiten fallen nicht in diesen Zeitraum.
Hier gilt der vertraglich geregelte Zeitraum. -
Bei Zwischenfällen oder Verspätungen informiert der Fotograf den Kunden darüber und bittet um Verständnis.
7. DATENSCHUTZ
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Der Fotograf speichert alle erforderlichen Daten, die den Kunden betreffen wie Name, Adresse und Auftragsdaten.
Er verpflichtet sich, alle Daten, die den Auftrag betreffen vertraulich zu behandeln. -
Die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte ist ausgeschlossen
8. NUTZUNG DER FOTOS
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Die Kunden sind bei Auftragserteilung damit einverstanden, dass der Fotograf die Fotos aus dem Auftrag zu Werbezwecke benutzen darf.
Hierbei sind sowohl Flyer, Prospekte und ähnliche Printmedien, die zur Veranschaulichung seiner Arbeit dienen, mit eingeschlossen, wie auch die Veröffentlichung in Webgalerien (z.B. Website des Fotograf, Social Media). -
Die Nutzung der Fotodateien seitens des Kunden ist bereits bei Punkt 3 „Urheberrecht“ beschrieben und einzuhalten.
Sollte der Kunde einer Veröffentlichung nicht zustimmen, fällt ein pauschaler Aufpreis von 150€ an.
9. BILDBEARBEITUNG
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Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
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Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
10. LEISTUNGSSTÖRUNG UND AUSFALLHONORAR
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Ein vereinbarter Termin zwischen dem Kunden und des Fotografen ist in jedem Fall wahrzunehmen.
Sollte Kris Borreck auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen Ersatztermin und der Kunde verzichtet auf Schadensersatz gegenüber dem Fotografen.
In diesem Fall wird die Reservierungsgebühr erstattet, sofern kein neuer Termin gefunden werden kann. -
Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit Kris Borreck besprochen werden.
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Bei Stornierung des Auftrages , steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 35%; Storno 14 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen vor dem Termin 75 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Regelung dieser AGB fehlerhaft oder rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtskraft der weiteren Punkte der AGB. An Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtswirksame Bestimmung ein, die der ursprünglichen am nächsten kommt. Gleiches gilt auch im Falle einer Reglungslücke.
Frechen, Oktober 2023 gez. Kris Borreck